Türöffner mit schrägem Flach- oder Lappenschließblech sind erforderlich, wenn die Stirnseite des Türblattes abgeschrägt ist. Der Stulp des Elektro-Türöffners ist dabei immer zur Bandseite hin abgeschrägt. Die Bezeichnung der Tür- und Stulpschrägen erfolgt durch Nummern. Diese Nummernangaben entsprechen Schrägen in mm, bezogen auf eine Tür mit 45 mm Türblattstärke. Bei abweichenden Türdicken muß die Gradzahl der Tür schräge an der Tür abgenommen werden und dann der Schrägennummer zu geordnet werden.